WARTUNG, UVV-PRÜFUNG

PROFESSIONELLE REPARATUREN, UVV-PRÜFUNG, UND WARTUNG VON HÖRMANN TORANLAGEN

Tore – seien es Sektionaltore oder Rolltore, handbetriebene oder mit Antrieb – gehören so sehr zum Arbeitsalltag in vielen Unternehmen, dass sie meist erst auffallen, wenn etwas nicht funktioniert. Störungen der Steuerung, Fehler im Antrieb oder der Mechanik können schnell den ganzen Betrieb lahm legen. Dabei ist ein Tor, das sich nicht mehr öffnen lässt und den Warenfluss blockiert, ebenso schlimm wie eines, das nicht mehr geschlossen werden kann und die Sauberkeit der Produktion beeinträchtigt – vom Diebstahlsrisiko ganz zu schweigen. Im schlimmsten Fall kann ein Defekt zum plötzlichen Absturz des Tores führen und das Leben der Mitarbeiter gefährden.

Regelmäßige Funktionsprüfungen, Wartungsmaßnahmen und gegebenenfalls fachgerechte Reparaturen sind daher ein Muss für ein sicheres und effizientes Arbeiten im Umfeld von Toren. Auch die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verlangen hier zum Schutz von Personen und Sachwerten sehr spezifische, wiederkehrende Kontrollen durch Sachkundige. Alle Toranlagen, Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 für kraftbetätigte Tore von Sachkundigen geprüft werden. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) etwa schreibt bei kraftbetätigten Toren vor das nach größeren Veränderungen sowie mindestens einmal jährlich eine Überprüfung durchgeführt werden muss.

Diese jährliche UVV-Prüfung und Wartung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall.
Durch die regelmäßige Wartung und Prüfung wird Ihre Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert.
Wenden Sie sich dazu gerne an uns.

(andere Hersteller auf Anfrage und nach vorheriger Sichtung)

KRAFTMESSUNG

Schließkraftmessung nach EN 12445:2000
Diese Prüfung ist auch in den technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR A1.7 gefordert.
Die Ausnahmen von dieser Regelung sind Tore:
• Tore, die in Totmannsteuerung laufen
• Tore mit vorauseilender Lichtschranke
• Tore mit Lichtgitter

TYPENSCHILDER SIND PFLICHT FÜR EINE MANGELFREIE PRÜFUNG

Gemäß DIN EN 13241-1 müssen die Hersteller alle Tore, die ab 2005 in Verkehr gebracht wurden, mit einem Typenschild ausstatten, das Auskunft über alle technischen Daten sowohl zum Tor selbst, als auch zu Antrieb, Steuerung und mechanischen Bauteilen gibt. Die darauf festgehaltenen Informationen bilden die Grundlage für die CE-Kennzeichnung, die durch den Hersteller in Form des CE-Siegels vorgenommen wird und die Konformität aller Komponenten bestätigt.
Bei jeder Prüfung sind auch das Vorhandensein sowie die Lesbarkeit des richtigen Typenschildes mit den exakten Herstellerinformationen verpflichtender Prüfinhalt.
Fehlt das Typenschild, darf die Prüfung nicht abgenommen und das Tor muss beanstandet werden.
Wir überprüfen Ihre Tore auf Vorhandensein der richtigen Typenschilder und den korrekten Inhalt der darauf festgehaltenen technischen Daten.

VON ANFANG AN AUF DER SICHEREN SEITE DURCH DOKUMENTATION

Wir raten dazu, bereits beim Einbau eines Tores auf eine genaue und lückenlose Dokumentation zu achten. Bewahren Sie die mitgelieferten Unterlagen sicher auf.
Diese Dokumente umfassen:
• Zulassungen
• Bedienungsanleitung
• Wartungsanleitung
• Prüfbücher
Des Weiteren spart ein Foto des Typenschilds, das bei den Unterlagen aufbewahrt wird, im Fall des Verlusts oder einer Beschädigung wertvolle Zeit, um den genauen Typ zu identifizieren und Ersatz beschaffen zu können.